AGBs Phoebe and the Gang
Stand: 1.2.2025
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Phoebe and the Gang (Haesaert, Kuper GbR) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen, einschließlich mobiler Bars, Bartending, Barkeeper- und Barcatering-Services, die im Rahmen eines erteilten Auftrags erbracht werden, unabhängig vom Ort der Belieferung. Mit der schriftlichen Bestätigung des erteilten Auftrages (per Mail) erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn sie von Phoebe and the Gang schriftlich bestätigt wurden. Diese AGB gelten gleichermaßen für private und gewer
2. Angebote / Vertragsabschluss
Die im Angebot oder Kostenvoranschlag angegebenen Summen stellen den zu zahlenden Gesamtpreis dar. Angebote von Phoebe and the Gang sind grundsätzlich freibleibend und haben eine Gültigkeit von sieben (7) Kalendertagen. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch Phoebe and the Gang zustande. Die Annahme unseres Angebots durch den Kunden erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung ausschließlich in elektronischer Form (PDF per E-Mail). Sollte der Kunde eine alternative Form der Rechnungsstellung wünschen, ist dies vorab schriftlich mitzuteilen.
3. Preise
Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der in Deutschland geltenden Mehrwertsteuer. Änderungen und Ergänzungen von Leistungen während der Vertragsdauer können zu einer Anpassung des Preises führen, die in gegenseitiger Absprache festgelegt wird.
4. Leistungsumfang
Phoebe and the Gang bietet eine breite Palette an Dienstleistungen, darunter Barkeeping, Bartending, Event-Service, mobile Bars, Full-Service-Barcatering, Rezeptentwicklung und Cocktail-Workshops. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Jegliche Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die vereinbarte Bestellmenge stellt das Mindestabnahmevolumen dar. Eine Erstattung bei Unterschreitung dieser Menge ist nicht möglich. Mehrverbrauch wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet und ist nachträglich zahlungspflichtig.
5. Getränkeauswahl
Für jedes Event erstellt Phoebe and the Gang eine individuelle Getränkekarte, die personalisierte Cocktailrezepte umfassen kann. Die endgültige Auswahl der Getränke muss spätestens zehn (10) Werktage vor dem Veranstaltungsdatum schriftlich mitgeteilt werden. Diese Angaben sind bindend und werden in der Endabrechnung berücksichtigt. Änderungen nach Ablauf dieser Frist können nur nach Absprache und gegebenenfalls gegen Aufpreis umgesetzt werden.
6. Auftragsannahme
Ein Auftrag gilt erst dann als verbindlich, wenn er durch Phoebe and the Gang schriftlich bestätigt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das Angebot unverbindlich. Änderungen am Auftragsumfang bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung.
7. Stornierung
Eine Stornierung des Auftrages ist ausschließlich aus wichtigem Grund möglich. Die folgenden Stornierungsgebühren gelten ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung:
- Bis zu 30 Tage vor der Veranstaltung: kostenfreie Stornierung
- 28 bis 15 Tage vor der Veranstaltung: 25% des Auftragswertes
- 14 bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 50% des Auftragswertes
- 1 Tag vor oder am Veranstaltungstag: 100% des Auftragswertes. Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, erfolgt eine individuelle Prüfung der Stornierungsbedingungen.
8. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind spätestens vierzehn (14) Kalendertage nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Rechnungsbeträgen über 10.000 € ist eine Anzahlung in Höhe von 50% bei Auftragserteilung zu leisten. Der verbleibende Betrag ist fristgerecht nach Veranstaltungsdurchführung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug behält sich Phoebe and the Gang das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
9. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Der Kunde trägt die Verantwortung für die angemieteten Gegenstände und haftet für jegliche Beschädigung oder den Verlust während der Mietdauer. Im Falle eines Schadens werden folgende Beträge fällig:
– Standard-Gläser: 6,00 € netto pro Stück
– Hochwertige Gläser (sofern explizit als solche deklariert): 15,00 € netto pro Stück
10. Besondere Klausel zu Haftung für Schäden an gemieteten Bar-Elemente
Bei der reinen Miete von mobilen Bar-Elementen (z. B. Cocktail-Fahrrad, Ape-Bar oder andere Bar-Elemente) ohne Betreuung durch das Team von Phoebe and the Gang haftet der Mieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden an den gemieteten Gegenständen.
Vor Beginn der Mietdauer werden Fotos der Bar-Elemente aus allen relevanten Perspektiven aufgenommen. Bereits vorhandene Schäden werden durch detaillierte Nahaufnahmen dokumentiert und dem Mieter vor Beginn der Miete übermittelt. Nach Ablauf der Mietzeit erfolgt eine erneute Fotodokumentation, wobei neu entstandene Schäden gesondert durch Nahaufnahmen erfasst werden.
Der Mieter hat die Wahl:
(1) Eigene Reparatur: Der Mieter kann die entstandenen Schäden auf eigene Kosten fachgerecht beheben. In diesem Fall wird für die Dauer der Reparatur eine zusätzliche Mietgebühr für die Bar-Elemente fällig. Falls die Bar aufgrund des Schadens nicht für bereits gebuchte oder zukünftige Events eingesetzt werden kann, haftet der Mieter für die dadurch entstehenden Ausfallkosten.
(2) Reparatur durch Phoebe and the Gang: Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt und durch entsprechende Belege nachgewiesen. Auch hier trägt der Mieter etwaige zusätzliche Kosten, falls das Bar-Element durch den Schaden für geplante oder zukünftige Einsätze nicht zur Verfügung steht.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Vandalismus oder Diebstahl während der Mietdauer.
Der Mieter verpflichtet sich, Schäden unverzüglich an Phoebe and the Gang zu melden
11. Haftungsausschluss
(1) Phoebe and the Gang haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
(2) Schadensansprüche dritter Personen trägt der Kunde.
(3) Phoebe and the Gang ist dem Kunden zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden kann.
(4) Phoebe and the Gang übernimmt bei Vermittlung fremder Dienstleister keinerlei Haftung.
12. Auf- und Abbau
Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn und Größe der Veranstaltung ca. 1-3 Stunden vor der geplanten Bareröffnung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Events/Bar-Service oder nach gesonderter Vereinbarung. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten, die eine separate Anfahrt erfordern, werden zusätzlich berechnet. Bei Aufbau im Freien stellt der Kunde eine Überdachung bei schlechtem Wetter zur Verfügung. Der Kunde ist selbst dazu verpflichtet, den Boden und die Umgebung, wo die mobile Bar aufgebaut wird, gegen mögliche Beschädigungen zu sichern, die durch einen normalen Barbetrieb entstehen können (wie z.B. Getränkespritzer, Glasscherben).
13. Parkplatz & Zugangsberechtigungen
Vom Kunden werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen für die Anlieferung und Abholung zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem Transporter/Sprinter möglich ist.
14. Müllentsorgung
Die Müllentsorgung der Cocktailreste (z.B. Deko-Früchte, Flüssigkeiten, Strohhalme, Kartonagen und Verpackungen) ist vom Kunden zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung über Phoebe and the Gang wird ggf. zusätzlich berechnet.
15. Referenzfotos & Logos
Der Kunde gestattet Phoebe and the Gang nach Veranstaltungsende, Fotos sowie das Firmenlogo und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf der Internet-Referenzseite einzustellen.
16. Gerichtsstand & Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.