Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Phoebe and The Gang gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen (inkl. mobile Bar, Bartending, barkeeper und bar catering service) aufgrund der uns erteilten Aufträge unabhängig vom Ort der Belieferung. Mit Zustandekommen des Vertrages bzw. Bestätigung des erteilten Auftrages erkennt der Kunde diese allgemeinen Bedingungen ausdrücklich an. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns nicht bindend. Diese AGBs gelt für die Firma Phoebe and the Gang (Haesaert, Kuper GbR).
2. Angebote / Vertragsabschluss
Die auf dem Angebot oder Kostenvoranschlag angegebenen Summen (Deutsche: “Summe”; Englisch: “Sum”) ergeben den zu zahlenden Gesamtpreis. Es kann ein Preis pro Person berechnet werden, der jedoch nicht verbindlich ist, d.h. der zu zahlende Gesamtbetrag wird durch eine höhere oder niedrigere tatsächliche Teilnehmerzahl nicht beeinflusst. Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend und für max. 7 Kalendertage ab Erstellung gültig. Verträge sind nur dann verbindlich, wenn sie durch Phoebe and the Gang schriftlich (per E-Mail) bestätigt worden sind. Die Annahme per E-Mail des Angebotes durch den Kunden stellt einen verbindlichen Auftrag dar.
3. Preise
Bei Phoebe and The Gang gelten ausschließlich die Preise des Angebotes und der Auftragsbestätigung. Alle im Angebot enthaltenen Preisen verstehen sich zzgl. der in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer.
4. Leistungen
Der Leistungsbereich von Phoebe and The Gang beinhaltet Barkeeping und Bartending services, Event Service, Mobile bar, Full-service Barcatering service, Rezeptentwicklung, Cocktail recipe Development, Cocktailworkshops, Cocktail workshops, etc. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch Phoebe and the Gang.
Die Bestellmenge versteht sich als Mindestverzehr. Bei Mindermengen wird keine Erstattung gewährt. Bei Mehrmengen wird nach Verbrauch und nach schriftlicher Preisabstimmung durch Phoebe and the Gang und dem Kunden berechnet.
5. Getränkeauswahl
Phoebe and The Gang macht für jedes Event (ob angestellt als Barkeeper, Bartender, Barcatering, oder Event Service) einen Getränkevorschlag – ggf. mit personalisierten Cocktail Rezepte nach eigenem Rezeptentwicklung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Phoebe and the Gang die definitive Getränkeauswahl bis spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsbestandteil und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
6. Auftragsannahme
Phoebe and the Gang hält sich bis zum im Angebot fixierten Zeitpunkt an das Angebot. Ist die Annahme bis dahin nicht erfolgt, kann der Auftrag nicht bestätigt werden. Erst mit der Auftragsbestätigung durch Phoebe and the Gang wird der Auftrag rechtsgültig. Bis dahin bleibt das Angebot freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich nach Abgabe in schriftlicher Form bestätigt werden. Alle Änderungen zu den von uns zu erbringenden Leistungen bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung.
7. Stornierung
Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Eine kostenlose Stornierung nach Auftragserteilung ist bis 35 Tage vor Veranstaltung möglich. Bei späterer Stornierung fallen folgende Stornokosten an: bis 28-15 Tage = 25%, 14-3 Tage = 50%, Vortag oder Tag der Veranstaltung = 100% des vereinbarten Entgelts. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der o.g. Kündigungsfristen ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei uns.
8. Zahlungsziel
Unsere Leistungen sind spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungserhalt zahlbar. Bei Auftrage mit einem Rechnungsbetrag von über 15.000€ ist eine Zahlung in Vorkasse von 50% fällig bei Auftragserteilung. In diesem Fall ist der Restbetrag ohne jeden Abzug bis 14 Kalendertage nach Rechnungserhalt zahlbar. Rechnungen werden von Phoebe and the Gang ausschließlich per Mail verschickt. Rechnungen werden nicht per Post verschickt.
9. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Bei Beschädigung oder Verlust von Mietgegenständen durch Verschulden des Auftraggebers, seiner Angestellten oder Gäste werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt. Für normale Gläser liegt der Preis bei 6,00 € netto/Stk. Für hochwertige Gläser liegt der Preis bei 15,00€ netto/Stk (wenn im Angebot angegeben als “hochwertige Gläser” oder “high-quality glasses”.
10. Haftungsausschluss
– Phoebe and the Gang haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden, an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
– Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber.
– Phoebe and the Gang ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann.
-Phoebe and the Gang übernimmt bei Vermittlung fremder Dienstleister keinerlei Haftung.
11. Auf- und Abbau
Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn und Größe der Veranstaltung ca. 1-3 Stunden vor der geplanten Bareröffnung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Cocktailservices oder nach Vereinbarung.
Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern werden zusätzlich berechnet. Bei Aufbau im Freien stellt der Auftraggeber eine Überdachung bei schlechtem Wetter zur Verfügung.
Der Kunde ist selbst dazu verpflichtet den Boden und die Umgebung, wo die mobile Bar aufgebaut wird gegen mögliche Beschädigungen zu sichern, die durch einen normalen Barbetrieb entstehen können ( wie zB Getränkespritzer, Glasscherben)
12. Parkplatz und Zugangsberechtigungen.
Vom Auftraggeber werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen für die Barkeeper und ggf. weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem Transporter/Sprinter möglich ist
13. Müllentsorgung
Die Müllentsorgung der Cocktailreste (z.B. Deko-Früchte, Flüssigkeiten, Strohhalme, Kartonagen und Verpackungen) ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung über Phoebe and the Gang wird ggf. zusätzlich berechnet.
14. Referenzfotos & Logos
Der Auftraggeber gestattet Phoebe and the Gang nach Veranstaltungsende Fotos sowie das Firmenlogo und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf der Internet -Referenzseite einzustellen.
15. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin. Sollten einzelne dieser Bedingungen oder Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer Festlegungslücke.